Ambulantes Potenzial im Krankenhaus (APK)-Benchmarking

Mit dem Anfang 2020 in Kraft getretenen Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) hatte der Gesetzgeber festgelegt, dass der Katalog ambulant durchführbarer Operationen, sonstiger stationsersetzender Eingriffe und stationsersetzender Behandlungen gem. §115b Abs. 1a SGB V (kurz „AOP-Katalog“) substanziell erweitert werden sollte. Ziel ist es, die Ambulantisierung voranzutreiben. Die Grundlagen sollte ein Gutachten legen. Dieses hatten die Kassenärztliche Bundesvereinigung, der GKV-Spitzenverband sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft beim IGES Institut in Auftrag gegeben. Es wurde am 01. April 2022 veröffentlicht.

Verdoppelung ambulanter Leistungen

Die Gutachter schlagen nahezu eine Verdoppelung der ambulant durchführbaren Leistungen gegenüber dem bisherigen Katalog ambulanter Operationen vor. Auf Basis dieses Gutachtens sollen von den Selbstverwaltungspartnern Vereinbarungen über die Einführung weiterer ambulanter Leistungen getroffen werden.

Um für den bevorstehenden Strukturwandel im Krankenhaus Transparenz zu schaffen, die Art und den maximalen Umfang dieser potenziell ambulanten Leistungen zu simulieren sowie die Folgen für das zukünftige Leistungsangebot und die dazu erforderlichen Ressourcen abschätzen zu können, wurde das Projekt ‚Ambulantes Potenzial im Krankenhaus‘ ins Leben gerufen. Das Projekt soll den Krankenhäusern eine Hilfestellung zur Vorbereitung und eine Begleitung bei der Einführung neuer ambulanter Leistungen bieten und im Projektverbund mit den jeweiligen Landeskrankenhausgesellschaften diesen eine fundierte Datengrundlage liefern, bei Fragen der Ambulantisierung, der Versorgung mit Krankenhausleistungen und nicht zuletzt bei Fragen der Krankenhausplanung datengestützt argumentieren zu können.

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Das Projekt ist in zwei Phasen gegliedert:

Projekt ‚Ambulantes Potenzial im Krankenhaus:

Vorbereitungsphase

  • Hier wendet das Projekt die im IGES-Gutachten beschriebene Methodik auf bereits vorliegenden Daten der Jahre 2019 bis 2021 an und stellt die Ergebnisse den teilnehmenden Einrichtungen zur Verfügung. Zur Orientierung werden Benchmarkwerte in aggregierter und anonymisierter Form auf Projekt- und Landesebene (soweit möglich) bereitgestellt.

Einführungsphase

Hier werden zusätzlich zu den Kriterien des IGES-Gutachtens die von der Selbstverwaltung vereinbarten Regelungen für zukünftige Perioden für neu zu erhebende Daten ab 2022 in den Auswertungen abgebildet.

Eine Teilnahme am APK-Benchmarkprojekt ist jederzeit möglich.

Weitere Informationen

Ihr Ansprechpartner

Gunter Damian

 +49 30 230 809 888

Ich stehe für Ihre Fragen gerne zur Verfügung

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