IT-Sicherheitsgesetz

Das IT-Sicherheitsgesetz ist in Kraft getreten. Derzeit sind ca. 160 Krankenhäuser in Deutschland betroffen und erfüllen die 30.000er Fallgrenze, die sie zum Ziel der Gesetzgebung und der zugehörigen Verordnungen macht. Die Frage ist: Bleibt es dabei? Vermutlich nicht, denn bisher hat der Gesetzgeber lediglich den rein stationären Versorgungsbereich der Kliniken im Fokus. Außerdem dient als Zuordnungskriterium die IK-Nummer.

Was bedeutet: 30.000 Fälle unter einer IK-Nummer. Was ist jedoch mit Konzernstrukturen mit zwar individuellen IK-Nummern aber zentralen DV-Einrichtungen? Was geschieht in den Flächenländern, die theroretisch kaum oder nicht versorgt sind, wenn es tatsächlich zum Desaster kommt?

Im Rahmen unseres IT-Quick-Check-Programms bieten wir ein Basis- und Komfortpaket zum Thema „IT-Sicherheit“ an und auf Wunsch darüber hinaus weitergehende Unterstützung im Bereich Informationssicherheits-Management mit Blick auf den 30.06.2019.

IT-Sicherheit

IMC Arbeitspaket: IT-Sicherheit

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